Professionelle Bildbearbeitung für Unternehmen, Agenturen, Models und Fotografen
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen­­­

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Bildbearbeiterin erteilten Aufträge. Sie regeln insbesondere die Herstellung und Bestellung von zu überarbeitenden Bilddateien.

1.2„ überarbeitete, digitale Bilddaten“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Bildbearbeiterin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (elektronische Bilder in digitalisierter Form, etc.).

 

2. Urheberrecht

2.1 Der Bildbearbeiterin steht das Urheberrecht an den überarbeiteten Bilddateien nach Maßgabe des Urhebergesetzes zu.

2.2 Die von der Bildbearbeiterin überarbeiteten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

2.3 Überträgt die Bildbearbeiterin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der gesonderten Vereinbarung.

2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Bildbearbeiterin.

2.5 Der Auftraggeber bzw. Besteller eines Bildes im Sinne des § 60 Urhebergesetz hat kein Recht, das überarbeitete Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verfremden, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

2.6 Bei der Verwertung der überarbeiteten Bilddateien kann die Bildbearbeiterin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber der Bilddatei genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.

2.7 Die Bilddaten verbleiben bei der Bildbearbeiterin. Eine Herausgabe der Bilddaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

 

3. Vergütung , Eigentumsvorbehalt

3.1 Für die Bildbearbeitung wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten ( Reisekosten, Spesen, Requisiten, etc.) sind vom Auftraggeber zu entrichten. Gegenüber privaten, nicht vorsteuerabzugsberechtigten Endverbrauchern weist der Bildbearbeiter die Endpreise inklusive der Mehrwertsteuer aus.

3.2 Über die Leistungen die die Bildbearbeiterin erbracht hat erstellt sie dem Auftraggeber eine Rechnung. Die Bildbearbeiterin ist berechtigt für die zu erbringende Leistung einen Vorschuss zu verlangen. Der Vorschuss ist im Voraus zu bezahlen.

3.3 Der fällige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Der gesamte Betrag muss spätestens am 10.Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein oder bei der Bildbearbeiterin muss ein Scheck oder Barmittel in Höhe des Rechnungsbetrages eingegangen sein. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderungen begleicht. Der Bildbearbeiterin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Die Geltendmachung weitere Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Bildbearbeiterin vorbehalten.

3.4 Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber der Bildbearbeiterin entstandene Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das kostenauslösende Ereignis zu vertreten hat.

3.5 Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars und Kaufpreises bleiben die hergestellten und gelieferten Lichtbilder Eigentum der Bildbearbeiterin.

3.6 In Bezug auf die Umsetzung der Bildbearbeitung sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Bildbearbeiterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3.7 Einwendungen gegen die Höhe des Rechnungsbetrages müssen innerhalb von acht Wochen ab Rechnungsdatum bei der Bildbearbeiterin eingegangen sein. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

 

4. Haftung

4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Bildbearbeiterin für sich und ihre Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungshilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Mustern, Vorlagen, Bilddaten etc. haftet die Bildbearbeiterin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung der beauftragten Bildbearbeiterin und ihrer Erfüllungshilfen wird für Fälle normaler Fahrlässigkeit auf den Höchstbetrag der Versicherungsleistung für ein Schadensereignis beschränkt. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt die gesetzliche Haftung unberührt. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

4.2 Die Bildbearbeiterin verwahrt die Bilddaten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Bilddaten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrages zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt Sie den Auftraggeber und bietet ihm diese zum Kauf an.

4.3 Die Bildbearbeiterin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der überarbeiteten Bilddaten nur im Rahmen der Garantie- und Gewährleistungsrechte der Hersteller digitaler Datenträger.

4.4 Die Zusendung und Rücksendung von Mustern, Bildern, Datenträgern, etc. erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

5. Nebenpflichten

5.1 Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Bildbearbeiterin übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verarbeitung besitzt.

Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

5.2 der Auftraggeber verpflichtet sich, Muster der zu bearbeitenden Bildobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach Umsetzung wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Muster nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist die Bildbearbeiterin berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung ihrer Räume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

6.1 Überlässt die Bildbearbeiterin dem Auftraggeber einen Datenträger und / oder mehrere überarbeitete Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber das Material innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Datenträger kann die Bildbearbeiterin, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

6.2 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Bildbearbeiterin nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar der Bildbearbeiterin, sofern ein Pauschalpreis vereinbart wurde, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Bildbearbeiterin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann die Bildbearbeiterin auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

6.3 Liefertermine für Bilddateien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von der Bildbearbeiterin bestätigt worden sind. Die Bildbearbeiterin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

7. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Bildbearbeiterin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

8. Digitale Bildbearbeitung

8.1 Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der überarbeiteten Bilddaten der Bildbearbeiterin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bildbearbeiterin.

8.2 Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

9. Bildbearbeitung

9.1 Die Bearbeitung von Lichtbildern der Bildbearbeiterin und ihre Vervielfältigung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung der Bildbearbeiterin. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Bearbeitung ein neues Werk, so stehen die Rechte hieran allein der Bildbearbeiterin zu.

9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Bildbearbeiterin mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

9.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Widergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Bildbearbeiterin als Urheber der Lichtbilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

9.4 Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Bildbearbeiterin mit der elektronischen Bearbeitung fremder, digitaler Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Bildbearbeiterin von allen Ansprüchen Dritter frei.

 

10. Nutzung und Verbreitung

10.1 Die Verbreitung von digitalen Lichtbildern der Bildbearbeiterin im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, auf Disketten, CDs/DVDs oder sonstigen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Bildbearbeiterin und dem Auftraggeber gestattet.

10.2 Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder in jeglicher Form, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Bildbearbeiterin.

10.3 Die Bildbearbeiterin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

10.4 Wünscht der Auftraggeber, dass die Bildbearbeiterin ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

10.5 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung bestimmt die Bildbearbeiterin.

10.6 Hat die Bildbearbeiterin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung der Bildbearbeiterin bearbeitet werden.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Bildbearbeiterin als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen  der Abwicklung dieses Vertrages entstehen oder hiermit im Zusammenhang stehen, vereinbart.

11.2 Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.

11.4 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags oder eine Klausel dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags/ der AGB insgesamt davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine andere wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch im Falle einer Regelungslücke.

11.5 Die Daten eines jeden Auftrags werden von der Bildbearbeiterin nach bestem Wissen und Gewissen bis zu mindestens sechs Monate gespeichert und stehen für mögliche Nachbestellungen oder zum Erwerb der Daten zur Verfügung.

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